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STUTTGART Land reduziert Präventionsmittelgegen Alkoholmissbrauch von Jugendlichen

Von unserem Korrespondenten Michael Schwarz

(Heilbronner Stimme vom 08. September 2017)

Grün-Schwarz fährt die Mittel für Präventionsangebote gegen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen deutlich zurück. Dies geht aus der Antwort auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion an das Haus von Baden-Württembergs Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) hervor, die der Heilbronner Stimme vorliegt. Darin heißt es, Grün-Schwarz werde die Fördermittel von rund 640 000 Euro 2016 auf 100 000 Euro in diesem Jahr reduzieren. Für SPD-Sozialpolitiker Rainer Hinderer aus Heilbronn ist das ein untragbarer Zustand. „Entgegen ihrer eigenen Ankündigung baut die grün-schwarze Landesregierung die Präventionsangebote nicht aus“, kritisiert Hinderer. Der SPD-Politiker bezieht sich damit auf den Koalitionsvertrag von Grünen und CDU. In diesem kündigen die Regierungsparteien an, insbesondere Jugendliche vor „riskantem Alkoholkonsum“ zu bewahren. Zudem wolle man die Förderung der Präventionsprojekte fortsetzen.

Tendenz In der Antwort auf die Anfrage schreibt Luchas Staatssekretärin Bärbl Mielich (Grüne), in den Jahren 2013 bis 2016 seien insgesamt 1,4 Millionen Euro in Förderprogramme zur Prävention von riskantem Alkoholkonsum von jungen Menschen im öffentlichen Raum geflossen. Die Höhe der Fördersumme habe 2013 bei 96  418 Euro, 2014 bei 283 237 Euro, 2015 bei 348 205 Euro und 2016 bei 641 687 Euro gelegen. „Im Jahr 2017 stehen für das Förderprogramm 100 000 Euro zur Verfügung“, so Mielich weiter. Damit wird bei der Unterstützung der Projekte wieder das Niveau von 2013 erreicht. Mielich verweist auf den Aufbau eines neuen Drogenpräventionsprojekts des Landeskriminalamts.

Verbote „Vor dem Hintergrund, dass das nächtliche Alkoholverkaufsverbot gestrichen werden soll, ist es ärgerlich, dass bislang keine neuen Maßnahmen zum Ausbau der Prävention auf den Weg gebracht wurden“, sagt Hinderer. Grün-Schwarz hat beschlossen, das nächtliche Alkoholverkaufsverbot zu kippen. Künftig geht dann auch nach 22 Uhr wieder Hochprozentiges in Supermärkten und Tankstellen über die Ladentheke. Im Gegenzug wird Kommunen ermöglicht, ein zeitlich begrenztes Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen zu erlassen. Beide Maßnahmen sollen Anfang 2018 in Kraft treten. Laut einer Erhebung der SPD-Fraktion im Stuttgarter Landtag haben in Bayern, wo die Möglichkeit ähnlicher kommunaler Verbote bereits seit 2013 besteht, bislang nur fünf Städte zu diesem Instrument gegriffen. Hinderer: „Das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen wird deutlich überbewertet.“

Nach Informationen des Statistischen Landesamts in Stuttgart ist die Zahl alkoholbedingter Behandlungsfälle von Personen bis einschließlich 20 Jahren in baden-württembergischen Krankenhäusern zwischen 2010 und 2015 von 4700 auf 3300 Personen pro Jahr zurückgegangen. Aktuellere Zahlen liegen der Behörde noch nicht vor.

„Dass keineneuen Maßnahmen kommen, ist ärgerlich.“

R. Hinderer, SPD

 

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